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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Cucu Verpackungs- und Dienstleistungs GmbH Stand: 01.01.2026
I. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fĂ¼r alle gegenwärtigen und zukĂ¼nftigen Geschäftsbeziehungen der Cucu Verpackungs- und Dienstleistungs GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschlieĂŸlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrĂ¼cklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausfĂ¼hren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten fĂ¼r Verträge innerhalb der Europäischen Union, soweit nicht im Einzelfall ausdrĂ¼cklich etwas anderes vereinbart wird.
II. Vertragsschluss, Angebotsunterlagen, Form Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrĂ¼cklich als verbindlich bezeichnet sind. Bestellungen oder Aufträge des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch AusfĂ¼hrung der Lieferung oder Leistung anzunehmen. MaĂŸgeblich fĂ¼r Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere Auftragsbestätigung. Fehlt eine Auftragsbestätigung, ist unser Angebot maĂŸgeblich, sofern der Auftrag des Kunden diesem entspricht. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern, EntwĂ¼rfen, technischen Unterlagen, Dateien und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen dĂ¼rfen Dritten ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzĂ¼glich an uns zurĂ¼ckzugeben oder zu löschen. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden, Ă„nderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus BeweisgrĂ¼nden in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberĂ¼hrt. Erklärungen und Zusagen unserer Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie von einer vertretungsberechtigten Person abgegeben oder von dieser in Textform bestätigt werden. Gesetzliche Regeln Ă¼ber Vollmacht und Vertretung bleiben unberĂ¼hrt.
III. Leistungsinhalt, Beschaffenheit, technische Toleranzen FĂ¼r Art, Umfang und Beschaffenheit unserer Lieferungen und Leistungen ist ausschlieĂŸlich die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung maĂŸgeblich. Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten, technischen Unterlagen, Werbematerialien oder sonstigen öffentlichen Ă„uĂŸerungen stellen keine Garantie und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrĂ¼cklich in den Vertrag einbezogen wurden. BranchenĂ¼bliche, technisch unvermeidbare, material- oder verfahrensbedingte Abweichungen in MaĂŸ, Gewicht, Stärke, Farbe, Druckbild, AusrĂ¼stung, Verarbeitung, Gestaltung und sonstiger Beschaffenheit sind zulässig, soweit sie fĂ¼r den Kunden zumutbar sind und den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen. Farbabweichungen, insbesondere bei unterschiedlichen Materialien, Druckverfahren, Auflagen, Nachproduktionen oder chargenbedingten Schwankungen, gelten als branchenĂ¼blich, soweit sie technisch nicht vermeidbar sind. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Menge gelten bei Sonderanfertigungen, produktionsbedingten Herstellungsprozessen und materialabhängigen Fertigungsabläufen als vertragsgemĂ¤ĂŸe ErfĂ¼llung. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Bei Kleinmengen, Testproduktionen oder technisch besonders anspruchsvollen Produktionen sind branchenĂ¼bliche weitergehende Toleranzen zulässig.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen, Vorkasse, Verzug Unsere Preise verstehen sich in Euro netto ab Werk ausschlieĂŸlich Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll, Abgaben und sonstiger Nebenkosten, soweit nicht ausdrĂ¼cklich etwas anderes vereinbart ist. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Neukunden, bei Auslandslieferungen, bei Sonderanfertigungen, bei Aufträgen mit erheblichem Materialeinsatz oder wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, unsere Forderungen als gefährdet erscheinen zu lassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung, Abschlagszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 4. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. 5. Wir sind berechtigt, bei nach Vertragsschluss eintretenden und von uns nicht zu vertretenden Ă„nderungen wesentlicher Kostenfaktoren, insbesondere fĂ¼r Rohstoffe, Material, Energie, Transport, Löhne oder Fremdleistungen, den vereinbarten Preis nach billigem Ermessen entsprechend anzupassen, sofern zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Wochen liegen. Kostensenkungen sind hierbei ebenso zu berĂ¼cksichtigen wie Kostenerhöhungen. 6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur AusĂ¼bung eines ZurĂ¼ckbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine GegenansprĂ¼che unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein ZurĂ¼ckbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausĂ¼ben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder kommt er einem berechtigten Verlangen nach Vorauszahlung, Abschlagszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurĂ¼ckzuhalten, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag ganz oder teilweise zurĂ¼ckzutreten.
V. Skizzen, EntwĂ¼rfe, Muster, Werkzeuge, Fertigungsmittel Skizzen, EntwĂ¼rfe, Probedrucke, Muster, Andrucke, Freigabemuster und vergleichbare Vorarbeiten werden gesondert vergĂ¼tet, sofern nicht ausdrĂ¼cklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird. An Skizzen, EntwĂ¼rfen, Probedrucken, Mustern, Werkzeugen, Klischees, Stanzwerkzeugen, Druckdaten, Dateien und sonstigen von uns erstellten oder bereitgestellten Unterlagen und Gegenständen behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Werkzeuge, Klischees, Stanzwerkzeuge, Druckplatten und sonstige Fertigungs- oder Hilfsmittel, die fĂ¼r den Kunden hergestellt oder beschafft werden, bleiben mangels ausdrĂ¼cklicher abweichender Vereinbarung unser Eigentum, auch wenn dem Kunden hierfĂ¼r Kosten ganz oder teilweise berechnet werden. Mangels abweichender Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, Werkzeuge, Klischees, Stanzwerkzeuge, Druckplatten oder sonstige Fertigungsmittel länger als zwei Jahre nach AusfĂ¼hrung des letzten Auftrags aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, diese ohne weitere RĂ¼ckfrage zu vernichten.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden, Daten- und Freigabeverantwortung Der Kunde hat sämtliche zur VertragserfĂ¼llung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zu erbringen. Dies gilt insbesondere fĂ¼r die rechtzeitige Bereitstellung von Waren, Druckdaten, Druckschriften, Packmitteln, Verpackungsvorschriften, Spezifikationen, Freigaben, Genehmigungen und sonstigen Beistellungen. 2. Vom Kunden gelieferte Daten, Unterlagen, Materialien und sonstige Beistellungen werden von uns nur insoweit geprĂ¼ft, als dies ausdrĂ¼cklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt. Eine technische, rechtliche, inhaltliche oder drucktechnische VollprĂ¼fung schulden wir nicht. 3. Der Kunde ist fĂ¼r die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit der von ihm gelieferten oder freigegebenen Daten, Texte, Kennzeichnungen, MaĂŸe, Spezifikationen und sonstigen Vorgaben allein verantwortlich. 4. Druckfreigaben, Fertigungsfreigaben oder sonstige Freigaben des Kunden gelten als verbindliche Genehmigung der freigegebenen Inhalte und AusfĂ¼hrungen. Nach erteilter Freigabe gehen hierauf beruhende Fehler, Abweichungen oder Mehrkosten nicht zu unseren Lasten. 5. Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die auf verspäteten, unvollständigen, fehlerhaften oder sonst nicht vertragsgerechten Mitwirkungshandlungen des Kunden beruhen, gehen nicht zu unseren Lasten. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind uns vom Kunden zu erstatten.
VII. Lieferung, Lieferfrist, Abrufaufträge, Selbstbelieferung, höhere Gewalt VII. Lieferung, Lieferfrist, Abrufaufträge, Selbstbelieferung, höhere Gewalt Lieferfristen und Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns ausdrĂ¼cklich als verbindlich bestätigt wurden. Im Ăœbrigen sind Lieferfristen und Liefertermine unverbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind, der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig erfĂ¼llt hat und eine vereinbarte Vorauszahlung, Abschlagszahlung oder Sicherheit geleistet wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat, wir Versandbereitschaft angezeigt haben oder die Leistung erbracht ist. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Ware innerhalb der vereinbarten Abruffrist abzunehmen. Ist keine Abruffrist vereinbart, sind wir berechtigt, spätestens drei Monate nach Vertragsschluss die Abnahme der gesamten bestellten Menge zu verlangen. Kommt der Kunde seiner Abruf- oder Abnahmepflicht nicht nach, sind wir berechtigt, nach fruchtloser angemessener Nachfristsetzung die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, zu berechnen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurĂ¼ckzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzĂ¼glich Ă¼ber die NichtverfĂ¼gbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzĂ¼glich erstatten. 7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse, insbesondere behördlicher MaĂŸnahmen, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, Krieg, Naturereignissen, Pandemien oder ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzĂ¼glich einer angemessenen Anlauffrist. 8. Dauert ein solches Ereignis länger als sechs Wochen an, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurĂ¼ckzutreten. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an und ist dem Kunden ein Festhalten am Vertrag unzumutbar, kann auch der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurĂ¼cktreten, soweit die Leistung noch nicht erbracht ist. 9. Geraten wir mit einer verbindlichen Lieferung oder Leistung in Verzug, hat uns der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurĂ¼cktreten. SchadensersatzansprĂ¼che richten sich ausschlieĂŸlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
VIII. Einlagerung, Versicherung, Lagerkosten Beigestellte Ware, Verpackungen oder sonstige Gegenstände des Kunden lagern wir nur nach MaĂŸgabe der vertraglichen Vereinbarung. Der Kunde hat uns rechtzeitig auf besondere Anforderungen an Lagerung, Handhabung oder Schutz hinzuweisen, soweit diese nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Eine Versicherung beigestellter Ware oder sonstiger Gegenstände des Kunden erfolgt nur auf ausdrĂ¼cklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Liefert der Kunde beizustellende Ware oder sonstige Gegenstände frĂ¼her als vereinbart an oder ruft er diese später als vereinbart ab, sind wir berechtigt, die hierdurch entstehenden Ă¼blichen Lager-, Handhabungs- und Verwaltungskosten gesondert zu berechnen.
IX. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukĂ¼nftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemĂ¤ĂŸen Geschäftsgang weiter zu veräuĂŸern. Zu Verpfändungen, SicherungsĂ¼bereignungen oder sonstigen VerfĂ¼gungen, die unsere Rechte gefährden, ist er nicht berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der WeiterveräuĂŸerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschlieĂŸlich Umsatzsteuer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. 4. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberĂ¼hrt. Wir werden die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemĂ¤ĂŸ nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. 5. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurĂ¼ckzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, uns unverzĂ¼glich Zugang zur Vorbehaltsware zu gewähren, eine Bestandsaufstellung zu Ă¼bermitteln und die Herausgabe zu ermöglichen. 6. Ăœbersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 Prozent, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 7. Der Kunde hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzĂ¼glich in Textform mitzuteilen und uns alle zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Informationen und Unterlagen zur VerfĂ¼gung zu stellen.
X. Versand, GefahrĂ¼bergang, Verpackung, Kennzeichnung Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Soweit nicht ausdrĂ¼cklich etwas anderes vereinbart ist, bestimmen wir Versandart, Versandweg und Verpackung nach pflichtgemĂ¤ĂŸem Ermessen unter BerĂ¼cksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Ăœbergabe der Ware an den Spediteur, FrachtfĂ¼hrer oder sonst zur AusfĂ¼hrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden Ă¼ber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen Ă¼bernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr ab dem Tag auf den Kunden Ă¼ber, an dem die Ware versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben. Transportverpackungen werden nur zurĂ¼ckgenommen, soweit wir hierzu gesetzlich zwingend verpflichtet sind oder ausdrĂ¼cklich etwas anderes vereinbart wurde. Paletten werden nur nach gesonderter Vereinbarung getauscht oder zurĂ¼ckgenommen. Wir sind berechtigt, auf Lieferungen und Verpackungen unseren Firmentext, unsere Betriebskennnummer oder branchenĂ¼bliche Herstellerkennzeichnungen anzubringen, soweit dem keine ausdrĂ¼ckliche abweichende Vereinbarung entgegensteht.
XI. Untersuchungs- und RĂ¼geobliegenheit, Gewährleistung Der Kunde hat die gelieferte Ware sowie die von uns erbrachten Leistungen unverzĂ¼glich nach Ablieferung oder Abnahme im ordnungsgemĂ¤ĂŸen Geschäftsgang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzĂ¼glich, spätestens innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Ablieferung oder Abnahme, in Textform unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns unverzĂ¼glich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die ordnungsgemĂ¤ĂŸe und fristgerechte Anzeige eines Mangels, gilt die Ware oder Leistung insoweit als genehmigt. Gesetzliche Untersuchungs- und RĂ¼geobliegenheiten, insbesondere § 377 HGB, bleiben unberĂ¼hrt. Bei berechtigten MängelrĂ¼gen sind wir nach unserer Wahl zur NacherfĂ¼llung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die NacherfĂ¼llung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder wird sie von uns endgĂ¼ltig verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die VergĂ¼tung mindern oder vom Vertrag zurĂ¼cktreten. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Kunde nur nach MaĂŸgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen. MängelansprĂ¼che bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemĂ¤ĂŸer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, natĂ¼rlichem VerschleiĂŸ, ungeeigneter Lagerung, unzureichender Validierung, fehlerhaften Vorgaben des Kunden oder Eingriffen des Kunden oder Dritter, die nicht von uns veranlasst wurden. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen angemessenen PrĂ¼f- und Bearbeitungsaufwand ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Kunde konnte die fehlende Mangelhaftigkeit nicht erkennen. Garantien, insbesondere Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, Ă¼bernehmen wir nur, wenn diese ausdrĂ¼cklich und in Textform als Garantie bezeichnet sind.
XII. Stornierung, Annahmeverzug Nimmt der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise zurĂ¼ck oder begehrt er nach Vertragsschluss eine Stornierung, bedarf dies unserer ausdrĂ¼cklichen Zustimmung. Erteilen wir eine solche Zustimmung, sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher AnsprĂ¼che die bis dahin entstandenen Kosten, den bereits angefallenen Arbeitsaufwand, bereits beschafftes Material, bereits erbrachte Leistungen sowie einen angemessenen Anteil des entgangenen Gewinns zu berechnen. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschlieĂŸlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche AnsprĂ¼che bleiben unberĂ¼hrt.
XIII. Verjährung MängelansprĂ¼che des Kunden wegen Lieferungen beweglicher Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Dies gilt nicht fĂ¼r SchadensersatzansprĂ¼che wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ăœbernahme einer Garantie, bei AnsprĂ¼chen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Eine Stellungnahme unsererseits zu einem vom Kunden geltend gemachten Anspruch ist nur dann als Eintritt in Verhandlungen Ă¼ber den Anspruch anzusehen, wenn wir dies ausdrĂ¼cklich erklären.
XIV. Haftung Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Ăœbernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren ErfĂ¼llung die ordnungsgemĂ¤ĂŸe DurchfĂ¼hrung des Vertrages Ă¼berhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmĂ¤ĂŸig vertrauen darf. Im Ăœbrigen ist unsere Haftung fĂ¼r einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und sonstigen ErfĂ¼llungsgehilfen.
XV. ErfĂ¼llungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache ErfĂ¼llungsort fĂ¼r unsere Lieferungen und Leistungen ist Erbach im Odenwald, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschlieĂŸlicher Gerichtsstand fĂ¼r alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Darmstadt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen, soweit deren Abbedingung zulässig ist. Die Vertragssprache ist Deutsch.
XVI. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchfĂ¼hrbar oder lĂ¼ckenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Ă¼brigen Bestimmungen unberĂ¼hrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchfĂ¼hrbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit hierdurch eine ausfĂ¼llungsbedĂ¼rftige LĂ¼cke entsteht, gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchfĂ¼hrbaren Bestimmung am nächsten kommt.
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